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RA Dr. Stephanie Herzog

Dr. Stephanie Herzog
Dr. Stephanie Herzog

Die Autorin ist Rechtsanwältin und Dozentin beim juristischen Repetitorium Hemmer.
Sie kommentierte die §§ 2333-2338 im Anwaltskommentar und ist Mitglied des Erbrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.

Bisher im Bonner Rechtsjournal publizierte Beiträge:

Examen ohne Rep’? (Ausgabe 1/2008)
• Die Erbrechtsreform (Ausgabe 2/2008)