RA Dr. Stephanie Herzog

- Dr. Stephanie Herzog
Die Autorin ist Rechtsanwältin und Dozentin beim juristischen Repetitorium Hemmer.
Sie kommentierte die §§ 2333-2338 im Anwaltskommentar und ist Mitglied des Erbrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.
Bisher im Bonner Rechtsjournal publizierte Beiträge:
• Examen ohne Rep’? (Ausgabe 1/2008)
• Die Erbrechtsreform (Ausgabe 2/2008)
