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Die NS-Strafjustiz und ihre Nachwirkungen

Viktoria Kaplun

Interesse weit über die Grenzen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hinaus erweckte im Wintersemester 2001/2002 eine Ringvorlesung namhafter Kenner der NS-Perversion unantastbarer Strafrechtsprinzipien.

Die Zusammenfassung der Referate und ihre vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung erfolgte 2003 in dem zu besprechenden Werk: 12 Beiträge zeichnen die Entwicklungslinie der nationalsozialistischen Strafjustiz nach – von ihren Anfängen über die Stabilisierung der (Un)Rechtsprechung bis hin zu der Vergangenheitsaufarbeitung und dem Nachhall des NS-Schocks im 21. Jahrhundert.

„Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen.“ [1], so fasst Müller den beispiellosen Niedergang des Strafrechts in Deutschland 1933-1945 nach den teilweisen Errungenschaften liberaler Rechtsstaatprinzipien in der Weimarer Republik zusammen. Eine durch den Führer verkörperte Rechtsanschauung, gepaart mit einer emotional-wertfühlenden Betrachtungsweise des Sachverhalts bar jeder vorurteilslosen Herangehensweise waren die neuen Leitlinien der neuen Richter. Prägnant zeigt der Autor auf, wie die Instrumentalisierung des Strafrechts für die Zwecke des Krieges erfolgte: Todesstrafe für Selbstverstümmelung eines Soldaten (alles andere würde die kämpfende Truppe nicht verstehen), Todesstrafe für Plünderung nach der Volksschädlingsverordnung, Todesstrafe als Regelstrafe für Juden und Polen, Todesstrafe zu Abschreckungszwecken – wann immer das „gesunde Volksempfinden“ (S. 12) dies erforderte.

Eine differenzierte Betrachtung des NS-Jugendstrafrechts liefert Wolff: Einerseits sei die Bereitschaft der Entscheidungsträger zu effizientem Handeln ohne Rückgriff auf die Ideologie groß gewesen, jedoch arbeitet der Autor selbst die neue Erziehungsaufgabe heraus – körperlich gesunde, tüchtige und rassebewusste Deutsche, nicht aber geistreiche Schwächlinge brauchte das Land, das auch die Jugendlichen im Lichte der Kriegsmaschinerie betrachtete [2]. Souverän gelingt auch die Analyse der Nachkriegsanwendung des Jugendstrafrechts, wobei Wolff sich vor allem kritisch auf den Pragmatismus in der britischen Besatzungszone bezieht. Von einer „gewissen Naivität“ (S. 79) zeuge die schlichte Weiterverwendung vorhandener Gesetze unter Ausschluss nationalsozialistischer Passagen, wird aber mit der Arbeitsunfähigkeit des Kontrollrats aufgrund des aufziehenden Kalten Krieges – „Man hatte Wichtigeres zu tun.“ (S. 77) – begründet.

Den wissenschaftlichen Ansatz der Kollegen nicht weiter verfolgend und eher im Stil einer Rede referiert von Raab-Straube über seine praktischen Erfahrungen als Staatsanwalt in der Vernehmung jüdischer Zeugen 1965 in Bezug auf NS-Verbrechen [3]. Zuviel verspricht hier der Aufsatztitel, denn von einer justiziellen Aufarbeitung kann in 10 Buchseiten nicht die Rede sein. Beeindruckend und den Hintergrund beleuchtend ist allerdings seine Schilderung über die Vernehmung Oskar Schindlers, des „kräftigen, gutaussehenden Mannes mit stark gelichtetem Haar.“ (S. 164). Eine Unterfütterung mit wissenschaftlichem Material und weniger rhetorischen Kniffen, denen man die mündliche Vortragsform noch ansehen kann, wäre jedoch wünschenswert gewesen.

Besonders gelungen ist der Gesamtansatz des Buches, regionale und bundesweite Aspekte zugleich zu beleuchten: Über die Sonderstellung der Kieler Universität 1933-1937 als treibende Kraft nationalsozialistischer Umwälzung unter den Universitäten [4] bis hin zur Wiedererrichtung der Justiz nach 1945 [5] und der hochaktuellen Problematik gerichtlicher Befassung mit dem neonazistischen Gedankengut [6] fungieren die Autoren erläuternd und liefern mit stets interessanten Beiträgen weitergehende Hinweise. Gleichzeitig wünschte man sich mehr Hintergrundinformationen über die Motivation zur Herausgabe des Werkes und die Reaktion der Zuhörerschaft, vor allem der Kieler Studenten als Dreh- und Angelpunkt der regionalen Referate.

Die hohe Qualität der Beiträge überwiegt jedoch trotz einiger weniger Kritikpunkte, sodass der interessierte Leser einen insgesamt fundierten Überblick über die Thematik findet.

 


[1] Ingo Müller, Der Niedergang des Strafrechtssystem im Dritten Reich, S. 9 ff. (19).
[2] Jörg Wolff, Das Jugendstrafrecht zwischen Nationalsozialismus und Rechtsstaat, S. 65 ff. (67, 73 f.).
[3]
Lothar von Raab-Straube, Die justizielle Aufarbeitung der NS-Gewaltverbrechen – Praktische Erfahrungen, S. 155 ff.
[4]
Jörn Eckert, Die Kieler Rechtswissenschaftliche Fakultät – „Stoßtruppfakultät“, S. 21 ff.
[5]
Hans Wrobel, Verurteilt zur Demokratie, S. 189 ff.
[6]
Andreas Martins, Neonazis vor Gericht, S. 201 ff.



Heribert Ostendorf, Uwe Danker (Hrsg.)
Die NS-Strafjustiz und ihre Nachwirkungen
1. Auflage 2003, 213 Seiten
Nomos-Verlag, Baden-Baden
€ 32,00
ISBN: 3-8329-0136-1


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