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Hinweise für Autoren

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I. Allgemeines

Ein Ziel des Bonner Rechtsjournals (BRJ) ist es, bei den Studierenden das Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten zu wecken. Das BRJ sieht sich deshalb als Schnittstelle für einen kritisch-konstruktiven Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis einerseits sowie juristischem Nachwuchs andererseits.

 

II. Auswahl

Ihr Beitrag sollte sich in wissenschaftlicher Art und Weise mit einer juristischen Fragestellung auseinandersetzen. Bei einer im universitären Betrieb produzierten Arbeit wird eine überdurchschnittlich gute Benotung vorausgesetzt. Eine Stellungnahme des betreuenden Professors oder Korrektors kann gerne beigefügt sein.

Eingereichte Beiträge werden von mindestens zwei Redakteuren des Bonner Rechtsjournals gelesen und unabhängig voneinander bewertet. Anschließend werden die Voten der Redaktion vorgelegt. Im Zweifel entscheiden die Chefredaktion und der wissenschaftliche Beirat, der den hohen fachlichen und wissenschaftlichen Standard der Beiträge gewährleistet.

 

III. Formalia

1. Umfang und Formatierung

Der Text soll einen Umfang von 30.000 Zeichen inklusive Fußnoten und Leerzeichen nicht überschreiten. Abweichungen sind in Absprache mit der Redaktion möglich.

 

Manuskripte sind wie folgt einzureichen:

-          Schriftart: Times New Roman

-          Dokumentart: .doc oder .docx

-          Schriftgröße: 11 pt

-          Zeilenabstand: einfach

-          bitte weder vor noch nach Absätzen Abstände einfügen

-          bei Absätzen kein Einzug; Ausnahme Spiegelstriche (-) oder Aufzählungszeichen (∙)

-          Schriftfarbe: schwarz, auch bei Hyperlinks

-          Blocksatz

-          Silbentrennung ausgeschaltet

 

Am Ende des Dokuments soll eine zustellungsfähige Adresse für die Übersendung der Belegexemplare mitsamt einer E-Mail-Adresse für die Übersendung der Druckfahnen genannt werden.

 

2. Gliederung des Beitrags

a) Überschrift

 

b) Autorenangaben (Beruf, akademische Grade, Name)

Titel, Vorname Name; hieran schließt sich eine Sternchenfußnote an, aus der ein Hinweis auf die Tätigkeit des Autors und ggf. den Ursprung der Arbeit hervorgeht. Siehe folgendes Beispiel:

 

Max v. Mustermann*

__________________

* Der Autor studiert Rechtswissenschaft an der LMU München. Der Beitrag entstand anlässlich eines Fortgeschrittenenseminars zum Thema „Vollzugsprobleme der Mehrebenenverwaltung“.

 

 

c) Abstract

Jedem Beitrag soll eine kurze Zusammenfassung vorangestellt werden, welche die wesentlichen Ergebnisse vorwegnimmt und zugleich zum Lesen anregen soll. Der Umfang soll etwa fünf Sätze betragen und keine Fußnoten enthalten.

 

d) Fließtext

Der Fließtext ist durch angemessene Zwischenüberschriften zu gliedern. Dabei gilt die alpha-numerische Gliederung nach folgender Maßgabe:

I.

1.

a)

aa)

(1)

(aa)

 

Ausnahmsweise kann bei einer anfänglichen Zweiteilung des Artikels auch mit Großbuchstaben begonnen werden.

 

3. Zitierweise in den Fußnoten

Es wird in Fußnoten zitiert, wobei ggf. zwischen Erst- und Zweitzitat zu differenzieren ist. Gerichtsbezeichnungen und Autorennamen, nicht aber Herausgebernamen, sind kursiv zu setzen. Es wird nur der Nachname zitiert, es sei denn, es besteht Verwechslungsgefahr. In einem solchen Falle wird das Vornamensinitial vorweg gesetzt. Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt. Innerhalb einer Fußnote werden mehrere Fundstellen mittels Semikolon voneinander getrennt. Die Fußnote steht nach dem Satzeichen, es sei denn, sie bezieht sich nur auf ein einzelnes Wort oder Teile eines Satzes.

 

a) Gerichtsentscheidungen

Fundstelle amtliche Sammlung: Name der Sammlung und Bandzahl, erste Seite (zitierte Seite).

            Beispiele:         BVerfGE 65, 1 (7).

                                   BGHZ 163, 115 (117).

                                   BVerwGE 122, 331 (337).

 

Fundstelle Zeitschrift: Gericht Zeitschrift Jahrgang, erste Seite (zitierte Seite).

            Beispiele:         BVerfG NVwZ 2010, 183 (184).

                                   BGH NJW 2009, 3221 (3225).

 

Im Übrigen: Gericht, Urt./Beschl. v. Datum, Aktenzeichen.

            Beispiele:         BGH, Beschl. v. 24.06.2010, IX ZR 155/07.

                                   VG Köln, Urt. v. 15.04.2005, 8 K 8564/04.

 

Für den EuGH sowie den EMRK gilt die folgende besondere Zitierweise:

            EuGH, Datum, Rs. – Entscheidungsname, Rn.

 

b) Zeitschriften

Name, Zeitschrift Jahrgang, erste Seite (zitierte Seite).

Sollte die Zeitschrift nach Bänden zitiert werden, so ist als Klammerzusatz der Jahrgang anzugeben.

Beispiele:          Elicker, NVwZ 2003, 304 (307).

                        Berg, AöR 107 (1982), 585 (604).

 

c) Lehrbücher, Monographien, Kommentare mit einem Autor

Name/n, Titel, Aufl. Jahr, S. Seite bzw. § Paragraph und/oder Rn./Rnrn. Randnummer/n.

            Beispiele:         Reinicke/Tiedtke, Kreditsicherungsrecht, 5. Aufl. 2006, Rn. 1039.

                                   Kelsen, Reine Rechtslehre, 2. Aufl. 1960, S. 3.

                                   Joecks, StGB, 7. Aufl. 2007, § 32 Rnrn. 8a ff.

 

Bei Dissertationen/Habilitationen wird folgender Zusatz verwendet: Diss. bzw. Habil. Ort Jahr

            Beispiele:         Fleischhauer, Wehrpflichtarmee und Wehrgerechtigkeit, Diss. Jena 2007, S. 63.

 

d) Kommentare mit mehreren Autoren

Name, in: Kurztitel des Kommentars, ggf. Band, Aufl. bzw. letzte Ergänzungslieferung und Jahr, Paragraph bzw. Artikel Rn./Rnrn. Randnummer/n.

            Beispiele:         Pieroth, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz-Kommentar, 9. Aufl. 2007, Art. 1 Rn. 8.

Scholz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz Kommentar, 57. EL 2010, Art. 12a Rnrn. 23 ff.

 

e) Sammelbände, Fest- oder Gedächtnisschriften

Name, Titel des Aufsatzes, in: Name(n) des/der Herausgeber/s (Hrsg.), (Kurz-)Titel, ggf. Aufl. und Jahr, S. erste Seite (zitierte Seite).

Beispiele:         A. Kaufmann, Die „ipsa res iusta“ – Gedanken zu einer hermeneutischen Rechtsontologie, in: Paulus/Diederichsen/Canaris (Hrsg.), FS Larenz I, 1973, S. 27 (33).

 

f) Internetseiten

Name, Titel, Name des Mediums, vollständige URL, Abruf v. Datum.

Beispiele:         Rüthers, Richter ohne Grenzen, faz.net, www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EBC3AB9156F3D4588B888A2F4E4B2F869~ATpl~Ecommon~Scontent.html, Abruf v. 13.07.2010.

 

g) Fußnotenverweise bzw. Zweitzitate

Wird eine Fundstelle zum wiederholten Male nachgewiesen, so erfolgt in der Regel ein Nachweis über das kürzere Zweitzitat durch Verweis auf die Fußnote des Erstzitates. Dabei bietet es sich an, dynamische Querverweisungen („Word: Einfügen/Referenz/Querverweis/Fußnote“) zu verwenden. Zweitzitate stehen jedoch nicht bei Gerichtsentscheidungen und Zeitschriften. Im Übrigen gilt folgender Nachweis:

Name, (Fn. Zahl), genaue Fundstelle wie bei Erstzitat.

Beispiele:         Reinicke/Tiedtke, (Fn. 8), Rn. 1035.

                                   Fleischhauer, (Fn. 4), S. 69.

Scholz, (Fn. 11), Art. 12a Rn. 23.

                                   Rüthers, (Fn. 19).

 

Verweise mittels ebd., ebenda oder a.a.O. werden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht verwendet.

 

4. Zitierweise von Gesetzen

Artikel und Paragrafen werden mit arabischen Ziffern, Absätze mit römischen Ziffern, Sätze, Halbsätze, Varianten und Alternativen mit arabischen Ziffern wiedergegeben:

            Beispiele:         § 812 I 1 Alt. 1 BGB

                                   § 211 I 2. Gruppe, 1. Var. StGB

                                   Art. 2 II 1 GG

                                   Art. 73 I Nr. 10 lit. a) GG

 

5. Sonstige Vorgaben

a) Abkürzungen

Es werden die üblichen Abkürzungen verwendet. Dies gilt auch für Gesetzesbezeichnungen. Soweit diese als unbekannt vorausgesetzt werden müssen, werden sie nach erstmaliger vollständiger Nennung in Klammern mit Abkürzung genannt und fortan abgekürzt gebraucht.

b) Datumsangeben werden wie folgt ausgewiesen: TT.MM.JJJJ

c) Es gilt die neue Rechtschreibung. Dem Autor steht es frei, die alte Rechtschreibung zu verwenden.

d) Hervorhebungen erfolgen kursiv. Im Text sind Namen und Gerichtsbezeichnungen kursiv zu setzen.

e) Als Gedankenstriche werden Halbgeviertstriche verwendet: — (nicht aber: - )

f) Um zu gewährleisten, dass Zusammengehöriges nicht auseinander gerissen wird, sind an geeigneter Stelle geschützte Leerzeichen (Strg.+Shift+Leerzeichen) zu verwenden. Dies gilt insbesondere vor Zahlen, also etwa bei Paragraphenangaben: zwischen § und der jeweiligen Zahl steht also ein geschütztes Leerzeichen. Ebenso bei Absätzen, Sätzen, Seiten etc.

g) Bilder sind mit einer Qualität von 300dpi einzureichen, bevorzugt farbig. Akzeptierte Formate sind: .raw; .tiff; Grafiken sollten, wenn möglich, als Vektordarstellungen eingereicht werden.

h) Im Übrigen gilt: Die genannten Vorgaben sind nicht in jedem Fall obligatorisch. Abweichungen oder Ergänzungen können im Einzelfall sinnvoll erscheinen, müssen jedoch mit der Redaktion abgesprochen werden.

 

IV. Formatierung von Falllösungen

Falllösungen werden grundsätzlich wie Aufsätze formatiert. Anstelle des Abstracts stehen einige Hinweise auf den Ursprung und die Schwerpunkte der Bearbeitung sowie eine Einschätzung hinsichtlich des Semesters, für das die Fallbearbeitung besonders geeignet ist.

 

V. Kontakt

Beiträge können sowohl in elektronischer Form an autoren@bonner-rechtsjournal.de als auch postalisch eingereicht werden. Dabei sind der vollständige Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit anzugeben. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Haftung. Sie werden nur zurückgesandt, wenn ausreichend Rückporto beigelegt wurde.

 

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Publikation im BRJ interessieren. Bei Fragen oder Problemen hilft die Redaktion gerne weiter. Fragen zur Veröffentlichung senden Sie bitte an:

autoren(at)bonner-rechtsjournal(dot)de

oder schriftlich an

Bonner Rechtsjournal
Adenauerallee 24-42
53113 Bonn


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