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Autorenhinweise zum Download

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Arbeiten mit Citavi

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Autorenhinweise

I. Allgemeines

Beachten Sie, dass die abgedruckten Beiträge mit ca. einem halben Jahr Verzögerung nach dem Erscheinen der jeweiligen Printausgabe auch auf unserer Homepage abrufbar sind. Falls Sie als Autor nicht damit einverstanden sein sollten, teilen Sie uns dies bitte ausdrücklich mit. Andernfalls gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

II. Auswahl

Ihr Beitrag sollte sich in wissenschaftlicher Art und Weise mit einer juristischen Fragestellung auseinandersetzen. Bei einer im universitären Betrieb produzierten Arbeit wird eine überdurchschnittlich gute Benotung vorausgesetzt.

III. Formalia

1. Umfang und Formatierung

Aufsätze sollen einen Umfang von 30.000 Zeichen inklusive Fußnoten und Leerzeichen nicht überschreiten. Sonstige Beiträge (Rezensionen, Fakultätsbeiträge etc.) können höchstens 10.000 bis 15.000 Zeichen inklusive Fußnoten und Leerzeichen umfassen. Manuskripte sind wie folgt einzureichen:

  • Schriftart: Times New Roman
  • Dokumentart: .doc oder .docx
  • Schriftgröße: 11 pt; Fußnoten 9 pt
  • Zeilenabstand: einfach
  • weder vor noch nach Absätzen Abstände einfügen
  • bei Absätzen kein Einzug; Ausnahme Spiegelstriche (-) oder Aufzählungszeichen (∙)
  • Schriftfarbe: schwarz, auch bei Hyperlinks
  • Blocksatz
  • Silbentrennung ausgeschaltet

Am Ende des Dokuments ist eine zustellungsfähige Adresse für die Übersendung der Belegexemplare mitsamt einer E-Mail-Adresse für die Übersendung der Druckfahnen zu nennen. Nennen Sie außerdem 3-5 Schlagworte, die für das Sachwortverzeichnis verwendet werden können.

2. Gliederung des Beitrags

a) Titel des Beitrags

b) Autorenangaben

Titel, Vor- und Nachname (kursiv), Wohn- oder Arbeitsort; hieran schließt sich ein Asterisk an, aus dem ein Hinweis auf die Tätigkeit des Autors und ggf. den Ursprung der Arbeit hervorgeht. Bei Rezensionen und Abschlussklausuren entfällt ein solches.

Beispiel:
Dr. Max v. Mustermann, Bonn*

__________________
* Der Autor studiert Rechtswissenschaft an der LMU München. Der Beitrag entstand anlässlich eines Fortgeschrittenenseminars zum Thema „Vollzugsprobleme der Mehrebenenverwaltung“.

c) Abstract

Jedem wissenschaftlichen Aufsatz ist ein kurzes Resümee, voranzustellen, welches die wesentlichen Ergebnisse zusammenfasstund zugleich zum Lesen anregen soll. Der Umfang soll etwa fünf Sätze betragen und keine Fußnoten enthalten. Der Abstract wird kursiv gesetzt.

Bei Klausurveröffentlichungen wird das Abstract durch den folgenden Hinweis ersetzt. Die Angaben in den eckigen Klammern sind entsprechend zu ergänzen bzw. auszuwählen:

"Hinweis zur Klausurlösung
Der [vom Verfasser / von der Verfasserin] gewählte Lösungsweg stellt nur eine von mehreren Lösungsalternativen dar und bietet keine Gewähr einer identischen Bewertung. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass auch eine mit „gut“ oder „sehr gut“ bewertete Klausur nicht zwingend fehlerfrei sein muss. Die nachfolgende Klausur wurde als Abschlussklausur im Rahmen der Vorlesung [Titel der Vorlesung] bei [Name des Dozenten] im [Semester] geschrieben und mit [Note - ausgeschrieben] ([Punktzahl der Benotung] Punkten) bewertet."

d) Fließtext

Der Fließtext ist durch angemessene Zwischenüberschriften zu gliedern. Dabei gilt die alphanumerische Gliederung nach folgender Maßgabe:

A.
I.
1.

a)
aa)
(1)
(aa)

Die Überschriften der ersten drei Ebenen (A. I. 1.) sind dabei in Fettschrift, alle weiteren Überschriften darunter liegender Ebenen in kursiver Schrift zu halten.

3. Zitierweise in den Fußnoten

Es wird in Fußnoten zitiert, wobei ggf. zwischen Erst- und Zweitzitat zu differenzieren ist. Gerichtsbezeichnungen und Autorennamen, nicht aber Herausgebernamen, sind kursiv zu setzen. Es wird nur der Nachname zitiert, es sei denn, es besteht Verwechslungsgefahr. In einem solchen Falle wird das Vornamensinitial vorweg gesetzt. Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt. Innerhalb einer Fußnote werden mehrere Fundstellen mittels Semikolon voneinander getrennt. Die Fußnote steht nach dem Satzeichen, es sei denn, sie bezieht sich nur auf ein einzelnes Wort oder Teile eines Satzes.

a) Gerichtsentscheidungen

Fundstelle amtliche Sammlung: Name der Sammlung und Bandzahl, erste Seite (zitierte Seite).
Beispiele:

  • BVerfGE 65, 1 (7).
  • BGHZ 163, 115 (117).
  • BVerwGE 122, 331 (337).

Fundstelle Zeitschrift: Gericht Zeitschrift(-kürzel) Jahrgang, erste Seite (zitierte Seite).
Beispiele:

  • BVerfG, NVwZ 2010, 183 (184).
  • BGH, NJW 2009, 3221 (3225).

Im Übrigen: Gericht, Urt./Beschl. v. Datum, Aktenzeichen, Randnummer (i.d.R. juris).
Beispiele:

  • BGH, Beschl. v. 24.6.2010, IX ZR 155/07, Rn. 67 – juris.
  • VG Köln, Urt. v. 15.4.2005, 8 K 8564/04, Rn. 8 – juris.

Für den EuGH sowie den EMRK gilt die folgende besondere Zitierweise:
EuGH, Datum, Rs. – Entscheidungsname, Rn.

b) Zeitschriften

Name des Autors, Zeitschrift(-kürzel) Jahrgang, erste Seite (zitierte Seite).Sollte die Zeitschrift nach Bänden zitiert werden, so ist als Klammerzusatz der Jahrgang anzugeben.
Beispiele:

  • Elicker, NVwZ 2003, 304 (307).
  • Berg, AöR 107 (1982), 585 (604).

c) Lehrbücher, Monographien, Kommentare mit einem Autor

Name/n, Titel, Aufl. Jahr, S. Seite bzw. Paragraph und/oder Randnummer/n.
Beispiele:

  • Reinicke/Tiedtke, Kreditsicherungsrecht, 6. Aufl. 2015, Rn. 1039.
  • Kelsen, Reine Rechtslehre, 2. Aufl. 1960, S. 3.
  • Joecks, StGB, 11. Aufl. 2014, § 32 Rn.8a ff.

d) Kommentare mit mehreren Autoren

Name, in: Name(n) des/der Herausgeber/s (Hrsg.), Kurztitel des Kommentars, ggf. Band, Aufl. bzw. letzte Ergänzungslieferung und Jahr, kommentierter Paragraph bzw. Artikel Randnummer/n.
Beispiele:

  • Pieroth, in: Jarass/Pieroth (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, 13. Aufl. 2014, Art. 1 Rn. 8.
  • Scholz, in: Maunz/Dürig (Hrsg.), Grundgesetz Kommentar, 73. EL 12/2014, Art. 12a Rn. 23 ff.

e) Sammelbände, Fest- oder Gedächtnisschriften

Name, Titel des Aufsatzes, in: Name(n) des/der Herausgeber/s (Hrsg.), (Kurz-)Titel, ggf. Aufl. und Jahr, S. erste Seite (zitierte Seite).
Beispiel:

  • Kaufmann, Die „ipsaresiusta“ – Gedanken zu einer hermeneutischen Rechtsontologie, in: Paulus/Diederichsen/Canaris (Hrsg.), FS Larenz I, 1973, S. 27 (33).

f) Internetseiten

Name, Titel, Name des Mediums, vollständige URL, Abruf v. Datum.
Beispiel:

  • Rüthers, Richter ohne Grenzen, faz.net, www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-richter-ohne-grenzen-1997202.html, Abruf v. 13.7.2010.

g) Fußnotenverweise bzw. Zweitzitate

Wird eine Fundstelle zum wiederholten Male nachgewiesen, so erfolgt in der Regel ein Nachweis über das kürzere Zweitzitat durch Verweis auf die Fußnote des Erstzitates. Dabei bietet es sich an, dynamische Querverweisungen („Word: Einfügen/Referenz/Querverweis/Fußnote“) zu verwenden. Das Nennen der Anfangsseitenzahl erübrigt sich; es soll lediglich die konkrete Seitenzahl angegeben werden.

Bitte verzichten Sie jedoch bei Gerichtsenscheidungen auf Zweitzitate. Im Übrigen gilt folgender Nachweis: Name, (Fn. Zahl), genaue Fundstelle wie bei Erstzitat.
Beispiele:

  • Reinicke/Tiedtke, (Fn. 8), Rn. 1035.
  • Fleischhauer, (Fn. 4), S. 69.
  • Scholz, (Fn. 11), Art. 12a Rn. 23.
  • Rüthers, (Fn. 19).

Verweise mittels ebd., ebenda oder a.a.O. werden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht verwendet.

4. Zitierweise von Gesetzen

Artikel und Paragrafen werden klassisch mit den jeweiligen Kürzeln für „Absatz“, „Satz“, „Alternative“, „Variante“, „Buchstabe“ usw. (Abs., S., Alt., Var., lit.) wiedergegeben:
Beispiele:

  • § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB
  • § 211 Abs. 1 Gruppe 2, 1. Var. StGB
  • Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
  • Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 lit. a) GG

Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweise zu den geschützten Leerzeichen unter 5. f).

5. Sonstige Vorgaben

a) Abkürzungen: Es werden die üblichen Abkürzungen verwendet. Dies gilt auch für Gesetzesbezeichnungen. Soweit diese als unbekannt vorausgesetzt werden müssen, werden sie nacherstmaliger vollständiger Nennung in Klammern mit Abkürzung genannt und fortan abgekürzt gebraucht.

b) Datumsangaben werden wie folgt ausgewiesen: TT.M.JJJJ (ohne führende Null).

c) Hervorhebungen erfolgen kursiv.

d) Als Gedankenstriche werden Halbgeviertstriche verwendet.

e) Um zu gewährleisten, dass Zusammengehöriges nicht auseinander gerissen wird, sind an geeigneter Stelle geschützte Leerzeichen (Strg.+Shift+Leerzeichen) zu verwenden. Dies gilt insbesondere vor Zahlen, also etwa bei Paragraphenangaben.
Zur Verdeutlichung dienen folgende Beispiele, in denen die geschützten Leerzeichen mit „°“ dargestellt werden:

  • §°812 Abs.°1 S°1 Alt.°2 BGB
  • 100°€
  • 0,1°%
  • Reinicke/Tiedtke, Kreditsicherungsrecht, 6.°Aufl. 2015, Rn.°1039.

f) Bilder sind mit einer Qualität von 300dpi einzureichen, bevorzugt farbig. Grafiken sollten, wenn möglich, als Vektordarstellungen eingereicht werden.

g) Hinweis zur gendergerechten Sprache:
Wir überlassen es unseren Autorinnen und Autoren, ob sie ihre Beiträge in gendergerechter Sprache verfassen. Wenn Sie sich für eine gendergerechte Schreibweise entscheiden, können Sie die Formulierung frei wählen, sofern diese in Ihrem Beitrag einheitlich verwendet wird und den Lesefluss nicht erheblich unterbricht. Aus Gründen der Vereinheitlichung empfehlen wir die sog. vollständige Paarform und damit folgende Schreibweise: Studentinnen und Studenten, Juristinnen und Juristen etc.

IV. Formatierung von Falllösungen

Falllösungen werden grundsätzlich wie Aufsätze formatiert. Anstelle des Abstracts stehen einige Hinweise auf den Ursprung und die Schwerpunkte der Bearbeitung sowie eine Einschätzung hinsichtlich des Semesters, für das die Fallbearbeitung besonders geeignet ist.

V. Kontakt

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Publikation im BRJ interessieren. Bei Fragen oder Problemen hilft die Redaktion gerne weiter.

Beiträge können per Email eingereicht werden. Dabei sind der vollständige Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit anzugeben.

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