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Über das Bonner Rechtsjournal

Ausgehend von der Tradition und Kultur der angelsächsischen „Law Journals“ ist an der Rechts und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn im Jahre 2007 eine juristische Zeitschrift in studentischer Verantwortung geschaffen worden.

Die angesehenen Universitäten der „Ivy League“ in den USA haben eigene Law Reviews, die von studentischen Redakteur*innen geleitet werden. Zu den ältesten und bekanntesten dieser Art gehören die Harvard Law Review (gegründet 1887), das Yale Law Journal (gegründet 1891), die Columbia Law Review, (hervorgegangen aus dem Columbia Jurist, gegründet 1885) sowie die Michigan Law Review (gegründet 1902). Bereits vor der Berufstätigkeit ermöglichen sie den Studierenden, Publikationen auf fachlich hohem Niveau zu begleiten und zu betreuen. Die Mitarbeiter*innen der Journale rekrutieren sich aus den fachlich besten Studierenden der jeweiligen Universität. Inzwischen zählen diese Law Journals zu den juristischen Fachzeitschriften, die international über höchste Reputation verfügen.

Das Team des Bonner Rechtsjournals organisiert alle Aufgaben ehrenamtlich. Die Redaktion hat in nur wenigen Jahren das Bonner Rechtsjournal als eine der größten deutschen Rechtszeitschriften in studentischer Verantwortung hinsichtlich Auflage und Verbreitung etabliert.

Finanziert durch den Fachbereich Rechtswissenschaft sowie den Verkaufserlös kann das Bonner Rechtsjournal in freier Verantwortung den Bedürfnissen der Studierenden begegnen und ihnen bei hervorragenden Leistungen eine Publikationsmöglichkeit anbieten. Durch die Kombination von wissenschaftlichen und didaktischen Beiträgen von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Praktiker*innen und Student*innen, insbesondere aus der Bonner Fakultät, stellt das Bonner Rechtsjournal eine Ausnahme unter den Zeitschriften dar. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Beiträge mit internationalen (Europa- und Völkerrecht) und interdisziplinären Bezügen. Zusätzliche Projekte, wie die Bereitstellung einzelner Sonderausgaben und Artikel in digitaler Form oder die bundesweiten Aufsatzwettbewerbe, konnten den Bekanntheitsgrad steigern.

Inzwischen haben zahlreiche Landes- und Universitätsbibliotheken die Ausgaben des Bonner Rechtsjournals im Bestand. Das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof, das Bundesarbeitsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundessozialgericht sowie das Bundesverwaltungsgericht sind Abonnenten des Bonner Rechtsjournals. Die Zeitschrift ist dadurch im gesamten Bundesgebiet vertreten und wird als bundesweite Publikation wahrgenommen.

Das studentische Engagement wurde 2011 mit dem Initiativ-Preis der Universitätsgesellschaft Bonn geehrt.

 

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